Rechtsprechung
OLG Schleswig, 20.05.2005 - 13 UF 162/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Notare Bayern , S. 58
BGB §§ 138, 242, 1570
Keine Sittenwidrigkeit bei Verzicht auf nachehelichen Unterhalt und Versorgungsausgleich - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 138, 242, 1570
Keine Sittenwidrigkeit bei Verzicht auf nachehelichen Unterhalt und Versorgungsausgleich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendung und Konkretisierung der Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Prüfung der Wirksamkeit von Eheverträgen; Grundlagen einer Klage auf nachehelichen Betreuungsunterhalt; Beurteilung der Nichtigkeit eines notariellen Ehevertrages wegen Verstoßes gegen die guten ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138; BGB § 242
Prüfung der Wirksamkeit von Eheverträgen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Eheverträge - Ein Globalverzicht muss nicht nichtig sein
Verfahrensgang
- AG Pinneberg, 29.06.2004 - 49 F 305/97
- OLG Schleswig, 20.05.2005 - 13 UF 162/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02
Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen
Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.2005 - 13 UF 162/04
Anwendung und Konkretisierung der Vorgaben des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.02.2004, NJW 2004, 930) zur Prüfung der Wirksamkeit von Eheverträgen.Sie trägt vor, das Familiengericht habe die Grundsätze des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 12. Februar 2004 (NJW 2004, 930) nicht berücksichtigt.
Bei seiner Würdigung geht der Senat von den Grundsätzen aus, die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11. Februar 2004 (NJW 2004, 930) zur Prüfung der Wirksamkeit von Eheverträgen niedergelegt hat.
Der Senat stützt seine Entscheidung auf die Grundsätze des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (NJW 2004, 930) zur Wirksamkeitskontrolle und nimmt auf dieser Grundlage die dem Tatrichter obliegende Abwägung der konkreten Umstände in dem vorliegenden Fall vor.